Die „Bürgerstiftung Oberstedten“ eine Treuhandstiftung in Oberstedten. Treu dem Motto „Gemeinsam für Oberstedten – gemeinsam in die Zukunft“ ist der Zweck der Stiftung, das Gemeinwesen in Oberstedten zu stärken, gemeinsame bürgerschaftliche Verantwortung und Engagement zu fördern und Kräfte der Innovation zu mobilisieren. Dies geschieht insbesondere durch das Sammeln von Spenden und Stiftungsgeldern, die für nachhaltig gemeinnützige Projekte in Obersteden. Die Bürgerstiftung engagiert sich gem. Satzung in den Bereichen:
der Jugend- und Altenhilfe,
von Kunst und Kultur,
des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
des Wohlfahrtswesens,
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
des Schutzes von Ehe und Familie,
des Sports,
der Heimatpflege und Heimatkunde,
des traditionellen Brauchtums einschließlich der Fastnacht und des Faschings,
des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Der Stiftung geht es nicht um eine Entlastung der öffentlichen Hand, vielmehr sollen zusätzliche Projekte und Maßnahmen ermöglicht werden, die ohne private Förderung nicht realisierbar wären.
Wir fördern ausschließlich Projekte außerhalb der kommunalen oder staatlichen Pflichtaufgaben. Wir wollen lokal betriebene Projekte und Initiativen fördern, die sich durch herausragendes bürgerliches Engagement auszeichnen (ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit, aktive Beteiligung Betroffener) und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Um eine Beurteilung von Projekten vornehmen zu können, benötigen wir die Vorstellung eines Projektes oder einen Förderantrag.
Dies sollte schriftlich geschehen. An eine bestimmte Form ist die Vorstellung / der Antrag nicht gebunden. Wir freuen uns über jede Anregung und werden alle einer eingehenden Abwägung unterziehen.
Wir wollen lokal betriebene Projekte und Initiativen fördern, die Oberstedten und seinen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.
Wir fördern ausschließlich Projekte außerhalb der kommunalen oder staatlichen Pflichtaufgaben.
Das Stiftungskuratorium sichtet die Projektanfragen, die Förderanträge und trifft eine Entscheidung über den Einsatz der Stiftungsgelder.
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